Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 20.02.1984 | BVerwG, 14.02.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,310
BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83 (https://dejure.org/1984,310)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1984 - 5 C 3.83 (https://dejure.org/1984,310)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1984 - 5 C 3.83 (https://dejure.org/1984,310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 177
  • NVwZ 1985, 191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83
    Andererseits dient die Vorschrift dazu, Doppelleistungen aus öffentlichen Kassen für einen Zweck zu vermeiden (vgl. BVerwGE 45, 157).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 99.63

    Streit über die Gewährung wirtschaftlicher Tuberkulosehilfe ("Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83
    Sollte aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1964 (BVerwGE 19, 198; FEVS 11, 161; NDV 1964, 607; siehe auch das Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 5 C 13.68 - Buchholz 436.0 § 90 BSNG Nr. 3) ein anderes - weiterreichendes - Verständnis des § 77 BSHG hergeleitet werden können oder sogar müssen - wie dies besonders im Schrifttum weithin angenommen und anschließend kritisiert worden ist (siehe besonders Gottschick. Das Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 3. Auflage 1966, § 77 S. 309 f., und in den folgenden Auflagen; Gottschick in Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1971, 253 ; Schellhorn/Jirasek/Seipp, Das Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 5. Auflage 1968, § 77 Erl. III 3 b) - so hielte das Bundesverwaltungsgericht hieran nicht fest.
  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 13.68

    Antrag auf Freigabe einer Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83
    Sollte aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1964 (BVerwGE 19, 198; FEVS 11, 161; NDV 1964, 607; siehe auch das Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 5 C 13.68 - Buchholz 436.0 § 90 BSNG Nr. 3) ein anderes - weiterreichendes - Verständnis des § 77 BSHG hergeleitet werden können oder sogar müssen - wie dies besonders im Schrifttum weithin angenommen und anschließend kritisiert worden ist (siehe besonders Gottschick. Das Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 3. Auflage 1966, § 77 S. 309 f., und in den folgenden Auflagen; Gottschick in Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1971, 253 ; Schellhorn/Jirasek/Seipp, Das Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 5. Auflage 1968, § 77 Erl. III 3 b) - so hielte das Bundesverwaltungsgericht hieran nicht fest.
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Daher ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften - ggf aber auch in dem Bescheid, der die Leistung bewilligt, oder auch nur in der Gesetzesbegründung - ein über die Sicherung des Lebensunterhalts hinausgehender Zweck der Leistung ausdrücklich genannt ist (enger zu der vor dem 1.1.2005 geltenden Rechtslage nach dem BSHG noch: BVerwGE 69, 177 ff = Buchholz 436.0 § 77 BSHG Nr. 7; anders auch zum Recht des SGB II: BSGE 101, 281 ff RdNr 15 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 14, weil dort - angeblich abweichend - keine "ausdrückliche" Zweckbestimmung verlangt werde) .
  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 15/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Entschädigung

    Eine Zahlung dient einem ausdrücklich genannten Zweck iS des § 11a Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 SGB II, wenn jedenfalls in der öffentlich-rechtlichen Vorschrift, aufgrund derer sie erbracht wird, ein über die Sicherung des Lebensunterhalts hinausgehender Zweck der Leistung ausdrücklich genannt ist (so schon zu § 77 BSHG - der Vorgängervorschrift von § 83 Abs. 1 SGB XII, dem die Neufassung von § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II entspricht - BSG vom 3.4.1990 - 10 RKg 29/89 - SozR 3-5870 § 11a Nr. 1 S 5; zur normativen Zweckbestimmung BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27 RdNr 17; weitergehend zur Dokumentation des Zwecks in der Entstehungsgeschichte BSG vom 16.6.2015 - B 4 AS 37/14 R - SozR 4-4200 § 27 Nr. 2 RdNr 29 unter Bezugnahme auf BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 24 ff; zu möglichen Formulierungen BVerwG vom 12.4.1984 - 5 C 3.83 - BVerwGE 69, 177, 181 = Buchholz 436.0 § 77 BSHG Nr. 7 S 3) .

    Ein abstrakt-generelles Ziel für eine Vielzahl von Einzelleistungen oder nur eine Kategorisierung von Leistungen, die der Orientierung bei der Auslegung der Vorschriften über die allgemeinen und die besonderen Leistungen dient, genügt andererseits nicht (zu Leistungen "zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben" BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 27; zum allgemeinen Begriff "Entschädigung" im Rahmen des § 77 Abs. 1 BSHG BVerwG vom 12.4.1984 - 5 C 3.83 - BVerwGE 69, 177, 182 = Buchholz 436.0 § 77 BSHG Nr. 7 S 4) .

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Nach sozialhilferechtlichen Vorschriften sollte es bei der Einkommensberücksichtigung verbleiben, wenn eine Zweckidentität mit Sozialhilfeleistungen festgestellt oder die andere Leistung ohne ausdrückliche Nennung eines Zwecks "zweckneutral" gewährt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.4.1984 - 5 C 3/83 - FEVS 33, 353, 356; OVG NRW, Urteil vom 10.1.1989 - 8 A 1753/87 - FEVS 39, 338 ff; OVG NRW, Urteil vom 22.2.1988 - 8 A 1850/86) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2010
BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83 (https://dejure.org/1984,2010)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1984 - 7 B 109.83 (https://dejure.org/1984,2010)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1984 - 7 B 109.83 (https://dejure.org/1984,2010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis - Voraussetzungen - Internes Lösungsmuster - Besonders Schwerwiegender Täuschungsversuch - Verhältnismäßigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 191 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - NJW 1980, 252 = BayVBl. 1979, 504;.
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 25. März 1964 - BVerwG 6 C 150.62 - BVerwGE 18, 168 (173).
  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 147.63

    Kraftfahrzeugführer - Unaufklärbarkeit - Schwächeanfall - Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 29. Januar 1965 - BVerwG 7 C 147.63 - BVerwGE 20, 229 = NJW 1965, 1098 = VerwRspr.
  • BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55

    Recht des Verfügungsberechtigten auf Auswahl des Mieters - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 4. (nicht 8.) Mai 1956 - BVerwG 5 C 172.55 - BVerwGE 3, 267 (273);.
  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 415.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 3. April 1957 - BVerwG 5 C 415.56 - BVerwGE 5, 31 (34);.
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Eine solche Bearbeitung ist von vornherein ungeeignet, eine Aussage über die Kenntnisse und Fähigkeiten zu treffen, deren Nachweis die Prüfung dient (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109.83 - NVwZ 1985, 191; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 237 mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Die vom Kläger behauptete Abweichung des Oberverwaltungsgerichts von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1984 (7 B 109.83 ) liegt nicht vor, weil das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz des vom Kläger behaupteten Inhalts nicht aufgestellt hat.

    Auch die von der Beklagten behaupteten Abweichungen des Oberverwaltungsgerichts von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1984 (7 B 109.83 ) und von dessen Urteil vom 26. Februar 2009 (5 C 4.08 ) liegen nicht vor.

    In dem Beschluss vom 20. Februar 1984 (7 B 109.83 ) findet sich zur Frage der Erschütterung des ersten Anscheins nur der Satz, das Berufungsgericht habe verneint, dass Tatsachen vorliegen, die eine andere Erklärung für die weitgehende Übereinstimmung von Prüfungsleistung und Lösungsmuster als möglich erscheinen lassen.

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Gemessen an diesen - legitimen - Zwecksetzungen erweist sich die Androhung des Bewertungsausschlusses bei genereller Betrachtung als verhältnismäßig (ebenso für den Fall von Täuschungsversuchen: Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 157.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 78 S. 60 f., vom 12. Januar 1981 - BVerwG 7 B 300, 301.80 - UA S. 3 und vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 196 S. 186):.
  • VG Berlin, 06.02.2023 - 12 K 52.22

    Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur

    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - NJW 2018, 1896, 1896, Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen drei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehleridentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer Online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 - vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2022 - 12 K 65/21 - juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 12.04.2022 - 3 K 489.20

    Keine Wiederholungsklausur nach Täuschungsversuch

    Hierzu bedarf es keines Rückgriffs auf die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins, wonach bei Übereinstimmung einer Lösung mit nicht erlaubterweise zugänglichen Unterlagen grundsätzlich von einer Täuschung auszugehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 -, Buchholz, 421.0, Nr. 196; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. April 2003, a.a.O.; VG Berlin, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - VG 3 L 325/18 - jüngst VG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 12 K 65/21 -, juris, zu dem Schluss auf eine unerlaubte Zusammenarbeit im Rahmen einer Online-Klausur aufgrund gleichlautender und fehleridentischer Bearbeitungen).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98

    Schadenersatzpflicht des Beamten, Anforderungen an Feststellung wiederholter

    Darüber hinaus kommt zwar nicht die vorsätzliche Entwendung dienstlicher Gelder als Gegenstand eines auf einen typischen Geschehensablauf abstellenden Anscheinsbeweises (§ 173 VwGO i.V.m. § 286 ZPO) in Betracht, wohl aber ein vom Beklagten angesprochener typischer Zusammenhang dahin gehend, daß ein - wie hier - über einen längeren Zeitraum hinweg im Durchschnittswert krasses Ansteigen rechnerischer Fehlbeträge bei Hinzutreten einer bestimmten Person im wesentlichen nicht durch jeweils zufällige, von dieser Person unabhängige Häufungen technischer Fehler zu erklären ist (vgl. zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises für lediglich einen Teil des rechtlich erheblichen Zusammenhanges etwa Beschluß des 7. Senats des BVerwG vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 - ; vgl. auch BGHZ 100, 31).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15

    Anscheinsbeweis; Aufsichtsarbeit; Auswendiglernen; Täuschung

    Gleichwohl bestanden von vornherein nicht unbedeutsame Unterschiede zu der Fallgestaltung, welche das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Februar 1984 (- 7 B 109.83 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2015 - 10 N 65.13 -, juris Rdnr. 9) behandelt hat.
  • VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17

    Anscheinsbeweis; Auswendiglernen; Beweislastumkehr; Fachkundeprüfung;

    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 20.02.1984 (7 B 109/83) könne ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmittel teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedanken übereinstimmten.

    Dies ist gegeben, wenn sich aufgrund von feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 40; VG Mainz, B. v. 07.09.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 7; VG Köln, Urt. v. 11.10.2012 - 6 K 992/12 -, juris Rn. 17).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, juris).

  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 7 ZB 13.1402

    Übereinstimmung der Bearbeitung schriftlicher Prüfungsaufgaben mit der

    Die bloße Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ist zur Entkräftung des Anscheinsbeweises für einen Täuschungsversuch (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.1984 - 7 B 109.83 - juris) nicht ausreichend.

    Dass ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden kann, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, B.v. 20.2.1984 - 7 B 109.83 - juris).

  • VGH Hessen, 16.02.1989 - 6 UE 1654/87

    Antwort-Wahl-Verfahren; Unterschleif, prima-facie-Bereich

    Die hohe Übereinstimmung zwischen den Antworten des Klägers und des Zeugen F. läßt auch keinen nach der Lebenserfahrung für eine Täuschungshandlung typischen Geschehensablauf erkennen, der Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über den Beweis des ersten Augenscheins ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 20. Februar 1984 - 7 B 109.83 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 196 und Hess.VGH, Urteil vom 23. September 1986 - 2 UE 3042/84 -).

    Stimmen solche Arbeiten in erheblichem Umfange wörtlich und im übrigen sinngemäß überein, kann nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, daß ein Prüfling die Ausarbeitung des anderen gekannt hat, die Übereinstimmung also nicht auf Zufall beruht (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 20. Februar 1984, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 20. Februar 1984, Az.: 7 B 109.83, Leitsatz in NJW 1985 S. 191) könne ein Anscheinsbeweis für einen Täuschungsversuch dann erbracht werden, wenn eine Prüfungsarbeit und das Lösungsmuster "teilweise wörtlich und im übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmten".

    Vom Beweis einer Tatsache nach den Regeln des Beweises über den ersten Anschein ist auszugehen, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung in der Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens vernünftigerweise nur den Schluß auf das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zuläßt (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965, BVerwGE 20, 229; Beschluß vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 -).

  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 15.162

    Meisterprüfung; Täuschung; Verhältnismäßigkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13

    Erste Staatsprüfung für das Amt des Studienrates; Klausur in Deutsch und

  • VG Kassel, 05.04.2011 - 3 K 1304/09

    Gericht bestätigt Täuschung in Abschlussklausuren

  • VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
  • BVerwG, 22.12.1986 - 7 B 176.86

    Täuschungsversuch bei Hausarbeit in der zweiten juristischen Staatsprüfung.

  • OVG Sachsen, 29.06.2000 - 2 BS 169/00

    Vorläufige Zulassung einer Schülerin zur mündlichen Abiturprüfung bei

  • VG Minden, 02.03.2011 - 11 K 3203/09
  • VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
  • VG Stade, 10.01.1992 - 6 A 195/91

    Täuschungshandlungen im schriftlichen Prüfungsteil einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1984 - 7 B 65.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3726
BVerwG, 14.02.1984 - 7 B 65.83 (https://dejure.org/1984,3726)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1984 - 7 B 65.83 (https://dejure.org/1984,3726)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1984 - 7 B 65.83 (https://dejure.org/1984,3726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Universitätsrecht - Prüfungsentscheidungen - Überprüfung - Beschränkung - Vorverfahren - Gesetzesbegriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbestimmungen (Rechtmäßigkeit) - Einschränkung der Überprüfbarkeit einer Prüfungsentscheidung im Widerspruchsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 191 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 7 B 65.83
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 65 [73]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 130 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77] [147]; ferner Beschluß vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98) hat es darauf hingewiesen, daß eine solche Beschränkung der Entscheidungskompetenz der Widerspruchsbehörde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO durch Landesgesetz erfolgen könne (Urteilsabdruck S. 14).
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 7 B 65.83
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 65 [73]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 130 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77] [147]; ferner Beschluß vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98) hat es darauf hingewiesen, daß eine solche Beschränkung der Entscheidungskompetenz der Widerspruchsbehörde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO durch Landesgesetz erfolgen könne (Urteilsabdruck S. 14).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78

    Chancengleichheit - Zweite Wiederholungsprüfung - Prüfungsausschuß - Prognose für

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 7 B 65.83
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 65 [73]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 130 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77] [147]; ferner Beschluß vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98) hat es darauf hingewiesen, daß eine solche Beschränkung der Entscheidungskompetenz der Widerspruchsbehörde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO durch Landesgesetz erfolgen könne (Urteilsabdruck S. 14).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 28.83

    IHK - Widerspruch - Entscheidung - Aufsichtsbehörde - Nichtbestehen einer Prüfung

    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß eine Beschränkung der Kontrollbefugnisse der Widerspruchsbehörde hinsichtlich der Beurteilung von Prüfungsleistungen - entsprechend der der Gerichte - auf die Einhaltung des Beurteilungsspielraumes bundesrechtlich zulässig ist (vgl. BVerwGE 57, 130 [147]; Beschluß vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 198.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 98; Beschluß vom 16. Februar 1981 - BVerwG 7 B 18.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 140; Beschluß vom 14. September 1981 - BVerwG 7 B 189.81 - zuletzt Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 7 B 65.83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Arzneimittelmissbrauchs; Fortbestand der

    Hierbei haben sie - soweit erforderlich - nach § 24 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 79 zweiter Halbsatz LVwVfG den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.1984 - 7 B 65.83 - juris Rn. 11; Ramsauer/Wysk in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl., § 79 Rn. 21, 24, 52; Kunze in BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, § 79 Rn. 23.25; Schübel-Pfister in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., § 79 Rn. 25).
  • BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 76.88

    Eingeschränkte Überprüfung einer in der 2. juristischen Staatsprüfung

    Bereits in dem vom Berufungsgericht angeführten Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 7 B 65.83 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 193) hat der beschließende Senat entschieden, daß die Vorschrift in dieser Auslegung Bundesrecht nicht verletzt; die gleiche Auffassung hat der beschließende Senat in den vom Berufungsgericht ebenfalls zitierten Entscheidungen vom 16. Februar 1981 - BVerwG 7 B 18.81 - und vom 20. Juli 1984 - BVerwG 7 C 28.83 - <BVerwGE 70, 4 = NVwZ 1985, 577> vertreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht